Studiengesellschaft
für Zusammenarbeit
im Zahlungsverkehr GmbH
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ZAHLUNGSBELEGE
Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes kam es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: es gibt nunmehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die sogenannte ZAHLUNGSANWEISUNG.
Wir empfehlen eine sofortige Umstellung auf die Zahlungsanweisung. Die Annahme von Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung durch die Banken endet am 31.12.2012 und entsprechend dieses Datums ist die Ausgabe dieser Zahlungsverkehrsvordrucke zu berücksichtigen.
Gemäß der „VERORDNUNG (EG) Nr. 924/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro“ können seit dem 1. Juli 2003 EU-STANDARD-ÜBERWEISUNGen innerhalb der Europäischen Union sowie zu einigen Ländern der EFTA zu den gleichen Konditionen wie Inlandsüberweisungen durchgeführt werden. Für die Beauftragung & Empfang sind dafür allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Bereits im Jahr 1997 kam es zu einer Vereinheitlichung von ORDER-, REKTA- und INHABERSCHECKs, um auch diese Zahlungsverkehrsvordrucke mit der Scanning-Technologie verarbeiten zu können.
Für den flächendeckenden Einsatz der Scanning-Technologie in den Geldinstituten sind alle Zahlungsverkehrsvordrucke im sogenannten "Blindfarbendruck" verbindlich aufzulegen. Zahlungsbelege können ausschließlich im Offsetverfahren erstellt werden. Alle nicht im Blindfarbendruck produzierten Zahlungsverkehrsvordrucke können nicht verarbeitet werden.
Umfangreiche Information zu SEPA finden Sie auf http://www.austrianpaymentscouncil.at/
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